Forst, Pflanzen und Waldschutz

Verpackungsholz-Kontrollen

Mit dem 1. April tritt eine Vorschrift der EU in Kraft, nach der Verpackungsholz für bestimmte Warengruppen aus China verstärkt zu kontrollieren ist. Durch diese Maßnahme soll das Einschleppungsrisiko für gefährliche Holzschädlinge wie z.B. den Asiatischen Laubholzbockkäfer verringert werden.  Importeure festgelegter Waren sind in jedem Fall verpflichtet, das verwendete Verpackungsholz der Sendungen beim zuständigen Pflanzenschutzdienst anzumelden.  Die phytosanitäre Kontrolle kann auch im Binnenland an registrierten Bestimmungsorten  durchgeführt werden. 

Auf derartige VPH Kontrollen sind unsere Spürhunde trainiert. Befallene Lieferungen können so zielsicher, schnell und mit einer hohen Sicherheit aufgespürt werden. 

Bei einer herkömmlichen visuellen Kontrolle ist es kaum möglich einen versteckten Befall zu erkennen.